INDIVIDUELLE EINRICHTUNG DER ARBEITSPLÄTZE

Schwerbehinderte profitieren davon – Zuschüsse zur Finanzierung sind möglich

Durch die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit kör- perlichen Behinderungen ist bereits sehr viel erreicht worden. Sie als Arbeitgeber sind ständig bemüht, Ihren Beschäftigten Arbei- ten anzubieten, die ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Einschränkungen entsprechen. Oft fehlen aber unterstützen- de Versorgungen mit Hilfsmitteln und entsprechend ausgerüste- te Arbeitsplätze. So können Tätigkeiten und Arbeitsabläufe nicht oder nicht mehr ausgeführt werden.

Die Vorteile einer individuellen Arbeitsplatzeinrichtung liegen daher auf der Hand: Mit optimal abgestimmten Arbeitsmöbeln, sitzunterstützenden Arbeitsstühlen und weiteren Hilfsmitteln können Arbeitnehmer ihre individuellen Möglichkeiten voll aus- schöpfen und – je nach Situation – auch erweitern. Dies wirkt sich physisch und psychisch positiv aus. Hinzu kommt, dass viele Men- schen überhaupt erst durch eine individuelle Arbeitsplatzaus- stattung und -anpassung am Arbeitsleben teilnehmen können. Zugleich gewährleisten all unsere Hilfsmittel und Einrichtungen die geforderte Sicherheit am Arbeitsplatz.

Was vielen Arbeitgebern nicht bekannt ist: Die Arbeitsplatzaus- stattung wird bei begründetem Verwendungsnachweis als Leis- tung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsab- gabe für Schwerbehinderte gefördert!

Nutzen Sie jetzt unsere Erfahrung, um Ihren Arbeitnehmern ei- nen optimalen und sicheren Arbeitsplatz zu bieten.

Wir unterstützen Sie nicht nur in der Frage der individuellen Aus- stattung, sondern auch bei der Beantragung von Zuschüssen* (die bis zu 80 % betragen können).

*) auf Basis des § 77 Abs. 5, Sozialgesetzbuch IX, und des § 30 Abs. 1 Nr. 4 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung (SchwbAV)